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Vertrag / Vertragsrecht

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Kreditbrief / Kreditauftrag

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nachfolgend wird der Kreditbrief und der Kreditauftrag erläutert:

Begriffe

  • Kreditbrief (Akkreditiv)
    • Das Akkreditiv ermöglicht die Zug-um-Zug-Warenhandelsabwicklung, indem der Importeur eine Bank anweist, dem Exporteur den Kaufpreis zu bezahlen, falls dieser die Warenversendung durch Dokumente wie Verschiffungspapiere und weitere Dokumente (z.B. Ursprungszeugnisse etc.) nachweisen kann
  • Kreditauftrag
    • Mit dem Kreditauftrag verpflichtet sich der Beauftragte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bei Verantwortlichkeit des Auftraggebers einem Dritten Kredit zu gewähren (OR 408)

Grundlagen

  • OR 407 (Kreditbrief)
  • OR 408 – 411 ( Kreditauftrag)

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