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Vertrag / Vertragsrecht

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Exkurs Hilfspersonenhaftung

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemein

  • Grundsatz
    • Der Schuldner ist nur dann verpflichtet, persönlich zu erfüllen, wenn es bei der Leistung auf seine Persönlichkeit ankommt
  • Grundlage
    • OR 68
  • Wirkung
    • Hilfspersonen bei der Erfüllung der Leistung grundsätzlich zulässig
  • Haftung für Hilfspersonen
    • Der Schuldner haftet für Schäden der Hilfsperson, wie wenn er den Schaden selber verursacht hätte
    • OR 101

Haftungsvoraussetzungen

  • Hilfspersoneneigenschaft
    • Mangelhafte Leistung muss durch eine Person erfolgen, die vom Schuldner für die Leistungserfüllung herangezogen wurde
    • Muss im Interesse des Schuldner geschehen (Kapazitätserhöhung)
  • Schaden
    • Schaden bei der Erfüllung vertragliche Pflichten entstehen (funktioneller Zusammenhang)
      • Funktioneller Zusammenhang ist nicht gegeben, wenn die Hilfsperson Befugnisse überschreitet oder den Vertrag bewusst verletzt
      • Kausalzusammenhang
      • Hypothetische Vorwerfbarkeit
        • Handlung der Hilfsperson müsste auch dem Schuldner vorgeworfen werden können

Wegbedingung der Hilfspersonenhaftung

  • Freizeichnung
      • Die Hilfspersonenhaftung kann vertraglich beschränkt oder aufgehoben werden
  • Grundlage
    • OR 101 Abs. 2
  • Umfang der Freizeichnung
    • Bei Arbeitnehmerverhältnissen und konzessioniertem Gewerbe
      • Wegbedingung der Haftung höchstens für leichtes Verschulden
    • In den anderen Fällen
      • Wegbedingung der Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz möglich

Literatur

  • Furrer Daniel / Müller-Chen Markus, Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Schulthess (Zürich), Zürich 2012, S. 515 ff.

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