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Vertrag / Vertragsrecht

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Prüfungspflicht und Rügepflicht

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

  • Prüfungspflicht   =  Ware muss nach Empfang unmittelbar geprüft werden
  • Rügepflicht   =   Allfällige Mängel sind dem Verkäufer sobald als nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich zu melden

Grundlage

  • OR 201

Prüfumfang

  • Verkehrssite
  • Handelsbrauch
  • Branchenübung

Verdeckte Mängel

  • Später entdeckte Mängel sind sofort zu rügen

Versäumung der Rügepflicht

  • Das Unterlassen der Rügepflicht hat die Verwirkung der Gewährleistungsansprüche zur Folge
  • Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach OR 97 ff. verwirken ebenfalls
  • Ausnahmen bei absichtlicher Täuschung (vgl. OR 203)
    • keine Beschränkung der Gewährleistungsansprüche bei versäumter Anzeige

Gesetzestexte

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