Einleitung
Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) geht von dem allgemeinen Grundsatz der Formfreiheit aus. Eine besondere Form ist nur notwendig, wenn es das Gesetz sie vorschreibt Die verschiedenen Arten von Formvorschriften werden nachfolgend erläutert. In einem Exkurs wird auf das Thema „Elektronische Dokumente“ eingegangen.
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