Das Vertragsrecht muss von folgenden Themen abgegrenzt werden:
Unerlaubte Handlung
= ausservertragliche Haftung für widerrechtlich zugefügte Schädigungen
Weiterführende Informationen:
Ungerechtfertigte Bereicherung
= Erlangen eines Vermögensvorteils (gleich welcher Art), ohne dass hierfür eine rechtliche Grundlage besteht