Die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung ist der wichtigste Beendigungsgrund für eine Obligation:
Begriff
- Erfüllung = Erbringung der geschuldeten Leistung
Grundlage
- OR 68 -90
Zweck
- Die Erfüllung bezweckt die Verwirklichung der Obligation
Voraussetzung für die Erfüllung
- Richtige Leistung
- am richtigen Ort
- zur richtigen Zeit
- durch richtigen Schuldner
- an den richtigen Gläubiger
- in der richtigen Art