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Vertrag / Vertragsrecht

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Konsumentenverträge

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Abschliessend wird der Konsumentenvertrag als besondere Vertragsart näher erklärt:

Begriff

  • Eine einheitliche Verwendung des Begriffes Konsument existiert im schweizerischen Recht nicht. Damit ein Konsumentenvertrag vorliegt, müssen gemäss Schweizerischer Zivilprozessordnung (ZPO) die unter Voraussetzungen genannten Punkte erfüllt sein:

Grundlage

  • ZPO 32

Voraussetzungen

  • Ein Konsumentenvertrag liegt vor, wenn dieser
    • Leistungen des üblichen Verbrauchs zum Gegenstand hat;
    • diese Leistungen für die persönlichen oder familiären Bedürfnisse der Konsumentin oder des Konsumenten bestimmt sind und
    • von der anderen Partei im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit angeboten werden (Art. 32 Abs. 2 ZPO)

Zuständigkeit

  • Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist gemäss ZPO 32 Abs. 1 folgendes Gericht zuständig:
    • für Klagen der Konsumentin oder des Konsumenten:
      • das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien
    • für Klagen der Anbieterin oder des Anbieters:
      • das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei

Literatur

  • Langer Dirk, Verträge mit Privatkunden im Internet : Anbahnung, Abschluss und Abwicklung grenzüberschreitender Konsumentenverträge nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft, der Schweiz und Deutschlands (Diss.), Genf 2003

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