Unter die besonderen Vertragsarten fällt unter anderem die Option:
Begriff
- Option = Möglichkeit einer Partei, durch einseitige Willenserklärung einen Vertrag zu begründen, zu ändern oder aufzuheben
Entstehung
- Optionsrechte entstehen auf folgenden zwei Grundlagen
- Vertrag
- Begründung einer Option durch Vereinbarung der Parteien
- gesetzlichen Vorgaben
- Anwendungsfälle
- Vorkaufsrecht der Miteigentümer
- vgl. ZGB 682 Abs. 1
- Rückkaufrecht bei Grundstücken
- Vgl. OR 216 ff.
- Vorkaufsrecht der Miteigentümer
- Anwendungsfälle
- Vertrag