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Vertrag / Vertragsrecht

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Erfüllungszeit und Fristen

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In welchem Zeitraum oder zu welchem Zeitpunkt die Leistung erfüllt werden muss, ist wichtig. Details zu diesem Thema finden Sie nachfolgend:

Begriff

  • Erfüllungszeit   =   Zeitpunkt, zu oder innerhalb dessen ein Schuldner seine Leistung zu erbringen hat
  • Frist   =   Zeitraum, innerhalb dessen ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte Handlung vorgenommen werden soll. Den Zeitpunkt des Fristablaufes bezeichnet man allgemein als Termin

Grundlage

  • OR 75 ff.

Unterscheidung

  • Die Erfüllungszeit kann in die Phase der Erfüllbarkeit und in die Phase der Fälligkeit der Forderung aufgeteilt werden

Erfüllbarkeit

  • Bedeutung für den Gläubiger
    • Der Gläubiger muss die Forderung entgegen nehmen, kann die Erfüllung aber noch nicht verlangen
  • Bedeutung für den Schuldner
    • Der Schuldner kann die Leistung jederzeit erfüllen (vgl. OR 81)

Fälligkeit

  • Bedeutung für den Gläubiger
    • Der Gläubiger hat das Recht, die Forderung zu verlangen
  • Bedeutung für den Schuldner
    • Der Schuldner muss die Leistung erfüllen, ansonsten fällt er in Schuldnerverzug

Zeitpunkt der Fälligkeit

  • Zeitpunkt der Fälligkeit wird primär durch die Parteien vereinbart
    • Fehlende Vereinbarung
      • Es greift die generelle Vermutung der sofortigen Fällig- und Erfüllbarkeit im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. OR 75)
      • Für die genaue Bestimmung des Zeitpunktes dienen OR 75 – 80

Literatur

  • Eugen Bucher, OR Allgemeiner Teil, 2. Aufl., Zürich 1988, § 18, S. 305 ff.

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