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Vertrag / Vertragsrecht

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Teilleistungen

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein weiterer Aspekt der Erfüllung ist die Frage der Teilleistung.

Begriff

  • Teilleistung   =   Die geschuldete Leistung wird vom Schuldner in mehreren Teilen beglichen

Grundlage

  • OR 69 f.

Zulässigkeit von Teilleistungen

  • Teilleistungen sind möglich, der Gläubiger braucht eine Teilleistung jedoch nicht anzunehmen (OR 69 Abs. 1)
  • Aufgrund diverser Gründe kann es sein, dass der Gläubiger eine Teilzahlung akzeptieren muss:

Vereinbarung

  • Die Teilleistung wurde vereinbart

Teilforderung

  • Der Gläubiger macht nur eine Teilforderung geltend

Streitige Restforderung

  • Wenn nur ein Teil der Forderung von den Parteien anerkannt und der andere Teil bestritten wird

Treu und Glauben

Gesetz

  • Wenn eine gesetzliche Vorschrift besteht

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