Nachfolgend wird der Agenturvertrag erläutert:
Begriff
- Der Agenturvertrag ist ein synallagmatischer Vertrag, der den Agenten verpflichtet, auf Dauer für seinen oder seine Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln oder in deren Namen und auf deren Rechnung solche abzuschliessen ohne zu seinem oder seinen Auftraggeber/n in einem Arbeitsverhältnis zu stehen.
Grundlage
- OR 418a ff