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Vertrag / Vertragsrecht

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Darlehensvertrag

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mit dem Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darleiher zur Übertragung des Eigentums an einer Summe Geld oder an andern vertretbaren Sachen, der Borger dagegen zur Rückerstattung von Sachen der nämlichen Art (auch Geld) in gleicher Menge und Güte:

Begriff

  • Darlehen   =   Überlassung von Geld oder vertretbaren Sachen auf Zeit zum Gebrauch

Grundlage

  • OR 312 – 318

Abgrenzung zur Gebrauchsleihe

  • Die Gebrauchsleihe bezweckt die unentgeltliche Nutzungsüberlassung nicht vertretbarer Sachen

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