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Vertrag / Vertragsrecht

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Frachtvertrag

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Frachtvertrag regelt das Verhältnis zwischen der Absenderin und dem Frachtführer:

Begriff

  • Mit dem Frachtvertrag übernimmt der Frachtführer den Transport von beweglichen Sachen (oder Wertpapieren, auch Tiere oder der Leichnam) gegen entsprechende Vergütung (sog. Frachtlohn)

Grundlage

  • Allgemein
    • OR 440 – 457
  • Postalische Sendungen
  • Strassenfracht
    • Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr vom 19. Mai 1956 (CMR, SR 0.741.611; dazu BGE 109 II 471 ff; 107 II 240 ff. )
  • Eisenbahntransport
    • Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr vom 09.05.1980 (SR 0.742.403.1)
  • Seetransport
    • Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge vom 23. September 1953 (SR 747.30), Art. 4
  • Luftfahrt
    • Bundesgesetz über die Luftfahrt vom 21. Dezember 1948 (SR 748.0)
    • Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt (SR 0.748.0)
    • Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 12. Oktober 1929 („Warschauer Abkommen“ SR 0.748.410)
  • Rohrleitungen
    • Bundesgesetz über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe vom 4. Oktober 1963 (SR 746.1)

Literatur

  • FURRER ANDREAS, Frachtrecht – Das unterschätze Bindeglied im Vertriebsrecht, in: Anwaltsrevue 11/12/2016, S. 497ff.

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