Nachfolgend wird der Kreditbrief und der Kreditauftrag erläutert:
Begriffe
- Kreditbrief (Akkreditiv)
- Das Akkreditiv ermöglicht die Zug-um-Zug-Warenhandelsabwicklung, indem der Importeur eine Bank anweist, dem Exporteur den Kaufpreis zu bezahlen, falls dieser die Warenversendung durch Dokumente wie Verschiffungspapiere und weitere Dokumente (z.B. Ursprungszeugnisse etc.) nachweisen kann
- Kreditauftrag
- Mit dem Kreditauftrag verpflichtet sich der Beauftragte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bei Verantwortlichkeit des Auftraggebers einem Dritten Kredit zu gewähren (OR 408)
Grundlagen
- OR 407 (Kreditbrief)
- OR 408 – 411 ( Kreditauftrag)
Weiterführende Links
- Kreditbrief Kreditauftrag | auftrag.ch