LAWINFO

Vertrag / Vertragsrecht

QR Code

Mietvertrag

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Durch den Mietvertrag verpflichten sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache zur Nutzung zu überlassen, und der Mieter, dem Vermieter dafür einen Mietzins zu leisten:

Begriff

  • Miete   =  entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch auf bestimmte oder unbestimmte Zeit

Grundlagen

Form des Mietvertrages

  • Der Mietvertrag ist an keine besondere Form gebunden

Abgrenzung

  • Kauf
    • Beim Kauf wird die Sache zu Eigentum übergeben
  • Pacht
    • Bei der Miete ist nur die Nutzung der Sache Gegenstand des Vertrages
    • Bei der Pacht tritt neben den Gebrauch die Nutzung bzw. der Bezug der Erträgnisse (z.B. Früchte)
  • Gebrauchsleihe
    • Die Gebrauchsleihe ist notwendig unentgeltlich

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.