Begriff
- Als Schenkung gilt jede Zuwendung unter Lebenden, womit jemand aus seinem Vermögen einen andern ohne entsprechende Gegenleistung bereichert
Grundlage
- OR 239 – 252
Schenkungselemente
- Das Schenkungsrecht wird durch folgende essentiellen Elemente geprägt:
- (lebzeitige) Zuwendung
- Unentgeltlichkeit
Form bei Schenkungen
- Handschenkung / Realschenkung
- Übergabe der Sache (OR 242)
- Schenkungsversprechen
- Einfache Schriftlichkeit
- Öffentliche Beurkundung für Grundstücks-Schenkungen