Nach der Berufungsgrundlage werden Schiedsgerichte unterschieden in:
- Institutionelles Schiedsgericht
- Ad hoc-Schiedsgericht
Beide Arten Schiedsgericht benötigen für die Verfahrensabwicklung eine Schiedsordnung.
Institutionelles Schiedsgericht
Sogenannt institutionelle Schiedsgerichte können sein:
- Schweizerische Handelskammern (Schweizerische Schiedsordnung)
- UNCITRAL (United Nations Commission on International Trade Law)
- ICC (International Chamber of Commerce)
- LCIA (London Court of International Arbitration)
- World Intellectual Property Organization (WIPO)
- Schiedsgericht der Schweizer Immobilienwirtschaft (SVIT)
- SchiedsgerichtsZentrum der Qualifida AG
Ad hoc-Schiedsgericht
Beim Ad hoc-Schiedsgericht vereinbaren die Parteien:
- Grundzüge des Verfahrens (Schiedsordnung im Schiedsvertrag)
- Bestellung der Schiedsrichter oder des Einzelschiedsrichters
Das Ad hoc-Schiedsgericht gelangt daher vor allem bei einem bereits ausgebrochenen Streit zur Anwendung und ermöglicht eine auf den konkreten Streitfall zugeschnittene Verfahrensordnung.