Einleitung
An der Obligation sind Gläubiger und Schuldner als Parteien beteiligt:
Begriffe
- Gläubiger
- Kann in einem Rechtsverhältnis von einer anderen Person, dem Schuldner, eine Leistung fordern
- Schuldner
- Muss in einem Rechtsverhältnis mit einer anderen Person, dem Gläubiger, eine Leistung erbringen
Weiter werden unter dem Titel „Beteiligte Personen“ folgende Themen erläutert:
Weiterführende Informationen
- Gauch Peter / Schluep Walter E. / Schmid Jörg / emmenegger Susan, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, 2 Bde., 9. Aufl., Zürich 2008, N 660 ff.
- Huguenin Claire, Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, 3. Aufl., Zürich 2008, N 1 ff.