Leistungsinhalt der vereinbarten Leistung kann eine vertretbare oder eine nicht vertretbare Sache sein:
Vertretbare Sachen
Begriff
- Vertretbare Sachen werden im Verkehr nach Zahl, Mass oder Gewicht bestimmt
Anwendungsfälle
- 10 Kg. Kaffee
- 500 Liter Heizöl EL
Nicht vertretbar sind Sachen
Begriff
- Bei nicht vertretbaren Sache kommt es nach allgemeiner Verkehrsauffassung auf die besonderen Eigenschaften des einzelnen Stücks an
Anwendungsfälle
- Grundstücke
- Kunstwerke