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Vertrag / Vertragsrecht

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Einwendungen und Einreden

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gegen das Forderungsrecht des Gläubigers kann sich der Schuldner mit Einwendungen und Einreden wehren:

Einwendungen

Begriff

  • Einwendung   =   Tatsachenvorbringen, wonach die Leistungspflicht nicht bestehe

Arten der Einwendung

  • Rechtshindernde Einwendungen
    • Anspruch soll nie entstanden sein
  • Rechtsaufhebende oder rechtsvernichtende Einwendungen
    • Anspruch soll nachträglich erloschen sein

Einreden

Begriff

  • Einrede   =   Erklärung des Einredenden, die geschuldete Leistung zu verweigern

Arten der Einrede

  • Peremptorische Einreden
    • Dauerndes Leistungsverweigerungsrecht
      • Einrede der Verjährung
  • Dilatorische Einreden
    • Vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht
      • Einrede des nichterfüllten Vertrages (vgl. OR 82)

Literatur

  • Schaller Jean-Marc, Einwendungen und Einrede im schweizerischen Schuldrecht (Habil. Zürich), Zürich 2010

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