Die Leistungspflicht kann in einem ersten Schritt in eine positive und eine negative Leistungspflicht aufgeteilt werden:
Positive Leistungspflicht
Begriff
- Positive Leistungspflicht = Pflicht zu einem aktiven Tun
Unterscheidung der positiven Leistungspflicht
- Sachleistung
- Anwendungsfälle
- Bezahlung von Geld
- Übertragung einer Sache
- etc.
- Dienstleistung
- Anwendungsfälle
- Arbeitsleistung erbringen
- Auskunft erteilen
- etc.
- Anwendungsfälle
- Anwendungsfälle
Negative Leistungspflicht
Begriff
- Negative Leistungspflicht = Pflicht zur Unterlassung / Duldung
Unterscheidung der negativen Leistungspflicht
- Pflicht etwas zu dulden
- Anwendungsbeispiel
- Pflicht zur Duldung von Immissionen (vgl. ZGB 684)
- Unterlassungspflicht
- Anwendungsbeispiele
- Konkurrenzverbot des Arbeitnehmers (vgl. OR 340)
- Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers
- Anwendungsbeispiele
- Anwendungsbeispiel