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Vertrag / Vertragsrecht

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Ein, zwei- und mehrseitige Rechtsgeschäfte

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es werden je nach Anzahl der Willenserklärungen zwischen ein-, zwei- und mehrseitigen Rechtsgeschäften unterschieden

Einseitige Rechtsgeschäfte

Begriff

  • Einseitige Rechtsgeschäfte   =   Rechtsgeschäfte, die auf einer einzigen Willenserklärung basieren

Anwendungsbeispiele

  • Testament (vgl. ZGB 505 Abs. 1)
  • Errichtung einer Stiftung (vgl. ZGB 80 ff.)
  • Gestaltungsrechts
    • Ausübung eines Gestaltungsrechts ist Bedingungsfeindlich, unwiderruflich und unverjährbar

Zweiseitige Rechtsgeschäfte

Begriff

  • Zweiseitige Rechtsgeschäfte   =  Rechtsgeschäfte, die auf zwei Willenserklärungen basieren

Hauptanwendungsfall

Mehrseitige Rechtsgeschäfte

Begriff

  • Mehrseitige Rechtsgeschäfte   =  Rechtsgeschäfte, die auf mehr als zwei Willenserklärungen basieren

Anwendungsbeispiel

  • Beschluss
    • Vereinsbeschluss (vgl. ZGB 66)
    • GV-Beschluss (vgl. OR 703 ff.)

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