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Vertrag / Vertragsrecht

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Relative und absolute Rechte

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Subjektive Rechte werden in relative und absolute Rechte unterteilt. Die Obligation gehört zu den relativen Rechten.

Relative Rechte

  • Begriff
    • Relative Rechte   =   Rechte, die nur zwischen den Parteien des Rechtsverhältnisses wirken
  • Hauptanwendungsfall
    • Obligation

Absolute Rechte

    • Begriff
      • Absolute Rechte   =   Rechte, die gegenüber jedermann wirken
    • Unterteilung der absoluten Rechte
      • Dingliche Rechte
        • Eigentum
        • Beschränkt dingliche Rechte
      • Persönlichkeitsrechte
      • Immaterialgüterrechte
        • Patentrecht
        • Urheberrecht
        • Markenrecht

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