Subjektive Rechte werden in relative und absolute Rechte unterteilt. Die Obligation gehört zu den relativen Rechten.
Relative Rechte
- Begriff
- Relative Rechte = Rechte, die nur zwischen den Parteien des Rechtsverhältnisses wirken
- Hauptanwendungsfall
- Obligation
Absolute Rechte
- Begriff
- Absolute Rechte = Rechte, die gegenüber jedermann wirken
- Unterteilung der absoluten Rechte
- Dingliche Rechte
- Eigentum
- Beschränkt dingliche Rechte
- Persönlichkeitsrechte
- Immaterialgüterrechte
- Patentrecht
- Urheberrecht
- Markenrecht
- Dingliche Rechte