Die Unterteilung in subjektive- und objektive Rechte sieht folgendermassen wie folgt aus. Die Obligation ist ein relatives Recht und gehört als Unterfall zu den subjektiven Rechten
Subjektive Rechte
- Begriff
- Subjektive Rechte = Berechtigung des einzelnen Rechtssubjekts gegenüber einer anderen Person oder Staat.
- Umfang subjektiver Rechte
- Berechtigt den Einzelnen etwas
- zu tun
- zu fordern
- zu unterlassen
- Berechtigt den Einzelnen etwas
- Unterteilung der Subjektiven Rechte
Objektive Rechte
- Begriff
- Objektive Rechte = Summe aller Rechtsnormen