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Vertrag / Vertragsrecht

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Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Vereinbarung kann aufgrund der Einschränkung in höchstpersönliche Rechte oder aufgrund übermässiger Bindung persönlichkeitswidrig sein. Einschränkungen in höchstpersönliche Bereiche sind unter dem Gesichtspunkt des Persönlichkeitsschutzes i.S.v. ZGB 27 zu beurteilen

Begriff

  • Persönlichkeitsrechte   =   Recht eines jeden, persönlichkeitsverletzende Tatbestände abzuwehren

Grundlage

  • ZGB 27 f.

Rechtsform

  • Absolute Rechte

Verletzung von Persönlichkeitsrechte

  • Durch Einschränkung in höchstpersönlichen Bereich
    • Geschützt werden durch ZGB 27 folgende Bereiche
      • Physische Freiheit
      • Körperliche Integrität
      • Intimsphäre
      • Religionsfreiheit
      • Kunstfreiheit
      • u.a.
    • Einschränkungen in den Kernbereich der Persönlichkeitsrechte (Menschenwürde, körperliche Integrität, Leben) sind sittenwidrig und folglich nichtig i.S.v. OR 20 Abs. 1
  • Durch übermässige Bindung
    • Voraussetzung
      • Die übermässige Bindung muss einem Verzicht auf die Rechts- und Handlungsfähigkeit gleichkommen
    • Überprüfung
      • Ob eine übermässige Bindung geben ist, muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände abgewogen werden
    • Kriterien für das Übermass sind:
      • Intensität der Bindung
      • Dauer der Bindung
      • Gegenleistung für die Bindung
      • Grad der Fremdbestimmtheit
  • Rechtsfolgen bei Persönlichkeitsverletzung
    • Bei Verletzung des Kernbereichs der Persönlichkeit
      • Verletzt eine Vereinbarung den Kernbereich der Persönlichkeit (Menschenwürde, körperliche Integrität, Leben) ist die Vereinbarung sittenwidrig und somit nichtig (vgl. OR 20 Abs. 1)
    • Bei Verletzung der persönlichen Freiheit und übermässiger Bindung
      • In allen anderen Fällen einer Beschränkung der persönlichen Freiheit, kann die betroffene Partei die Verletzung von ZGB 27 geltend machen und eine Anpassung der Vereinbarung verlangen:
        • Reduktion der Dauer
        • Erhöhung der Gegenleistung
        • Recht auf Kündigung

Gesetzestext

Literatur

  • Gauch Peter / Schluep Walter R./ Schmid Jörg / Emmenegger Susan, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, 2 Bde., 9. Aufl., Zürich 2008, N660 ff.
  • Bucher Eugen, Art. 27 ZGB. Die natürlichen Personen: Schutz der Persönlichkeit, in Berner Kommentar, Bern 1993

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