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Vertrag / Vertragsrecht

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Beispiele für höhere Gewalt

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die klassischen Beispiele für „höhere Gewalt“ sind:

  • Naturkatastrophen
  • Erdbeben
  • Vulkanausbrüche
  • Lawinen
  • Unwetter
  • Gewitter
  • Stürme
  • Kriege
  • Unruhen
  • Bürgerkriege
  • Revolutionen und Aufstände
  • Terrorismus
  • Sabotage
  • Streiks
  • Atomunfälle resp. Reaktorschäden
  • Epidemien und Pandemien

Wirkungen des Eintritts höherer Gewalt:

  • Bestellte Waren können resp. dürfen nicht mehr geliefert resp. nicht mehr abgenommen werden, da die Lieferketten unterbrochen resp. der Vertrieb der Waren unterbunden wurde
  • Dienstleistungen können resp. dürfen nicht mehr erbracht werden

Anderweitige, noch keine höhere Gewalt bildende Wirkungen (Geschäftsrisiko):

  • Von Dritten zur Verfügung gestellte Produktionsmittel sind nicht mehr ausgelastet oder können nicht mehr genutzt werden
  • Dauerschuld-Leistungen z.B. im Investitionsgüter-Leasing oder Geschäftsmietverträge werden weiterhin erbracht
  • Besondere, wirtschaftliche Belastungen von Betreibern von Produktionsmitteln sind in Härtefall-Klauseln zu regeln
  • Härtefall-Klauseln übertragen das bei einer Vertragspartei eingetretene Betriebsrisiko regelmässig teilweise auf Vertragspartner (Preisnachlass, Stundungen, Wegfall von Konventionalstrafen etc.)

Quelle

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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