Informationen zum Vertragsrecht und Verträgen in der Schweiz
Verzugsfolgen
Begriff
Verzugsfolgen = Durch den Verzug ausgelöste Rechtsfolgen
Grundlage
OR 103
OR 104
OR 106
Wirkung
Schadenersatz und Haftung für Zufall
Befindet sich der Schuldner im Verzuge, so hat er Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung zu leisten und haftet nun auch für leicht Fahrlässigkeit und für den Zufall
Verspätungsschäden
Entgangener Gewinn
Schadenersatzforderungen Dritter oder Konventionalstrafen
Miete von Ersatzgegenstände etc.
Verzugszinsen
Ist der Schuldner mit der Zahlung einer Geldschuld in Verzug, so hat er Verzugszinse zu fünf vom Hundert für das Jahr zu bezahlen, selbst wenn die vertragsmässigen Zinse weniger betragen (vgl. OR 104 Abs. 1)