Begriff
- Auslegungsstreit = Streit über die Auslegung des Vertragsinhaltes
Entstehung
- Parteien oder das Gericht sind sich einig, dass Vertrag zustande gekommen ist
Streitfrage
- Streitig ist der Vertragsinhalt und nicht die Frage, ob ein Vertrag zustande gekommen ist
- Im Gegensatz dazu vgl. Konsensstreit
Ziel
- Vertragsinhalt muss durch Auslegung ermittelt oder durch Anpassungen ergänzt oder verändert werden