Informationen zum Vertragsrecht und Verträgen in der Schweiz
Konsensstreit
Begriff
Konsensstreit = Streit über den wirklichen Willen der Parteien
Entstehung
Der Konsensstreit entsteht, weil die Parteien einen versteckten Dissens in Bezug auf die wesentlichen Vertragspunkte entdecken
Dissens in Bezug auf Nebenpunkte haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrages
Streitfrage
Die dadurch entstehende Streitfrage lautet:
Ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen oder nicht?
Auslegung der Willenserklärungen
In Fällen von Dissens gilt durch Auslegung zu klären, wie der Erklärungsempfänger den geäusserten inneren Willen des Erklärenden verstehen musste und durfte.
Der Sinn der unrichtig verstandenen Erklärung wird durch das Vertrauensprinzip ermittelt
Konsensstreit kann zum Wegfall des Vertrages führen
Wirkung wenn noch keine Leistungen erbracht wurden
Haben die Parteien noch keine Erfüllungshandlung vorgenommen, hat der Wegfall des Vertrages keine rechtlichen Konsequenzen
Wirkung wenn Leistungen bereits erbracht wurden
Wurde zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Entdeckung des Dissenses Anstrengungen zur Erfüllung des Vertrages unternommen, kann beim Wegfall des Vertrages ein faktisches Vertragsverhältnis angenommen werden