Neben der öffentlichen Beurkundung gibt es auch die öffentliche Beurkundung unter Mitwirkung von zwei Zeugen.
Begriff
- Die öffentliche Beurkundung mit 2 Zeugen ist das Festhalten von Willenserklärungen und Tatsachen der Parteien in einer besonderen Form durch den Notar, unter Mitwirkung von zwei Beurkundungszeuge.
Grundlage
- ZGB 499 ff.
Anwendungsfall
- Öffentliches Testament
Judikatur
- Begriff der öffentlichen Urkunde
- BGer 5A.33.2006 24.4.2007 E. 4