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Vertrag / Vertragsrecht

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Konversion

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Durch die Konversion kann ein Formmangel allenfalls geheilt werden.

Begriff

  • Konversion = lat. Conversio „Umwandlung“ eines formungültigen Rechtsgeschäfts in ein formgültiges Rechtsgeschäft unter Wahrung des ursprünglichen Zwecks

Grundlage

Wirkung der Konversion

  • Bei der Konversion wird das formungültige Rechtsgeschäft in ein Rechtsgeschäft umgedeutet, welches dem Zweck des ursprünglichen Rechtsgeschäfts ähnlich ist, bei der aber die vorausgesetzte Form gewahrt wird.

Voraussetzung der Konversion

  • Konversion ist nur zulässig, wenn das von den Vertragsparteien beabsichtigte Ergebnis durch das neue Rechtsgeschäft ebenfalls erreicht wird
  • Inhaltlich darf das neue Rechtsgeschäft nicht weiter gehen, als das Ungültige

Anwendungsbeispiel

Literatur

  • Furrer Daniel / Müller-Chen Markus, Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Schulthess (Zürich), Zürich 2012, S. 153 f.

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