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Vertrag / Vertragsrecht

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Wirkung des Formmangels

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dient die Formvorschrift nicht nur zu Beweiszwecken, sondern stellt sie eine Gültigkeitsvoraussetzung dar, hat der Formmangel die Nichtigkeit des formbedürftigen Vertrages zur Folge.

Gültigkeitsvoraussetzung

  • Das Gesetz stellt die Vermutung auf, dass Formvorschriften Gültigkeitsvoraussetzungen darstellen.
    • Die Missachtung der Gültigkeitsvoraussetzung führt zur Nichtigkeit des formbedürftigen Vertrages.

Grundlage

  • OR 11 Abs. 2

Wirkung des Formmangels

  • Nichtigkeit
    • Die meisten Formvorschriften sehen in Übereinstimmung mit OR 11 Abs. 2 als Folge ihrer Missachtung die Nichtigkeit des formbedürftigen Vertrages vor

Umfang der Nichtigkeit

  • Teilnichtigkeit / absolute Nichtigkeit
    • Inwiefern der Formmangel zur Teilnichtigkeit oder zur absoluten Nichtigkeit führt, ist in Lehre und Rechtsprechung umstritten
  • Bei Dauerschuldverhältnissen
    • Bei Dauerschuldverhältnissen wirkt sich ein Formmangel lediglich auf die Zukunft aus
      • Der Vertrag wir (ex nunc) aufgelöst
      • Bereits erbrachte Leistungen müssen nicht rückabgewickelt werden

Rückabwicklung

  • Ein formungültiger Vertrag wird rückabgewickelt

Literatur

  • Furrer Frank, Heilung des Formmangels im Vertrag (Diss. Zürich), Zürich 1992

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