Einleitung
Zum Abschluss eines Vertrages sind zwei übereinstimmende, gegenseitige Willenserklärungen der Parteien erforderlich (vgl. OR 1). Das Angebot (Offerte) und die Annahme (Akzept).
Unter dem Thema Antrag werden folgende Punkte behandelt:
Informationen zum Vertragsrecht und Verträgen in der Schweiz
Zum Abschluss eines Vertrages sind zwei übereinstimmende, gegenseitige Willenserklärungen der Parteien erforderlich (vgl. OR 1). Das Angebot (Offerte) und die Annahme (Akzept).
Unter dem Thema Antrag werden folgende Punkte behandelt: