Informationen zum Vertragsrecht und Verträgen in der Schweiz
Empfangsbedürftigkeit und Zugangsprinzip
Empfangsbedürftige Willenserklärungen
Begriff
Empfangsbedürftige Willenserklärungen = Willenserklärung, die von ihren Empfängern wahrgenommen werden müssen, um Rechtswirkung zu entfalten
Hauptanwendungsfälle
Angebot
Annahme
Diverses Gestaltungserklärungen
Rücktritt
Kündigung
Nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen
Begriff
Nicht Empfangsbedürftige Willenserklärungen = Willenserklärung, die von ihren Empfängern nichtwahrgenommen werden müssen, um Rechtswirkung zu entfalten
Anwendungsbereich
Wenn Rechtslage streng einseitig verändert werden kann, muss die einseitige Willenserklärung von niemandem wahrgenommen werden