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Vertrag / Vertragsrecht

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Willensmängel

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Begriff

  • Willensmangel   =   Mangel, der beim Vertragsschluss entstehen kann und den Willen einer Vertragspartei betrifft

Grundlage

  • OR 23 ff.

Umfang

  • Der Willensmangel umfasst folgende Mängel
    • Mangel bei der Bildung des Willensentschlusses
    • Mangel bei der Erklärung des Willensentschlusses

Funktion des Willensmangels

  • Der Willensmangel bildet somit das Korrektiv zum Konzept des normativen Konsenses
    • Aufgrund des Vertrauensprinzips wird ein Irrender zunächst auf eine Erklärung behaftet, die nicht mit seinem tatsächlichen Willen übereinstimmt
    • Der Dissens wird durch Auslegung zum normativen Konsens.
    • Mit dem Instrument des Willensmangels kann der Irrende den Vertrag anfechten.

Gesetzlich geregelte Willensmängel

Unter dem Titel Willensmängel werden folgende Themen ausführlich behandelt:

Literatur

  • Klausberger Kurt, Die Willensmängel im schweizerischen Vertragsrecht: Typologie, Wesentlichkeit und Abgrenzungen (Diss.), Zürich 1989

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